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Steuerbefreite Vereine müssen auch Steuererklärungen abgeben
In der Regel prüfen die Finanzämter alle 3 Jahre, inwieweit Vereine
und Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecken dienen, in der zurückliegenden Zeit die Voraussetzungen für
die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.
Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt
eine Steuererklärung abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits-
bzw. Geschäftsberichte beifügen.
Bitte beachten Sie! Steuererklärungs-Formulare werden nicht mehr
an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch
zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über ELSTER erforderlich
(www.elster.de)
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