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Die Partnerschaftsgesellschaft mbB: Eine Alternative für die "Freien Berufe"
Der Bundesrat hat am 5.7.2013 das Gesetz zur "Einführung einer
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte
und Steuerberater" abgesegnet.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit
beschränkter Berufshaftung vor. Damit wird die Haftung für
berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die
Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt unbeschränkt
bestehen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter
Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen
Namenszusatz führen, der auch in das Partnerschaftsregister
einzutragen ist. Als Beispiel einer zulässigen Abkürzung ist u.
a. das Kürzel "mbB" ausdrücklich gesetzlich
vorgesehen.
Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte)
bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen vorgesehen. Eine
aus Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern bestehende
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss mit
1,0 Millionen versichert sein.
Anmerkung: Weitere Freie Berufe mit
gesetzlichem Berufsrecht können jederzeit durch eine entsprechende
Regelung in ihrem Berufsrecht hinzutreten und die
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für
sich nutzen.
Haftungshinweis
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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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