Volltextsuche innerhalb der Steuerdatenbank
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung bei Vorbehalt der Eigennutzung fraglich
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist bei
teilweise selbst genutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen die
Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht
vermietet hat, und danach ein entsprechender Werbungskostenabzug möglich
ist, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände
zu treffenden Prognose zu entscheiden. Die Einkünfteerzielungsabsicht
des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er
sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat; dies gilt unabhängig
davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch
macht.
Demgegenüber ist bei Ferienwohnungen, die ausschließlich an
Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür
bereitgehalten werden, ohne weitere Prüfung typisierend von der Einkünfteerzielungsabsicht
der Steuerpflichtigen auszugehen, wenn das Vermieten die ortsübliche
Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von
Vermietungshindernissen - nicht erheblich (d. h. um mindestens 25 %)
unterschreitet. Liegen die genannten zusätzlichen Voraussetzungen bei
einer Ferienimmobilie nicht vor oder können ortsübliche
Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, muss die Einkünfteerzielungsabsicht
durch eine Prognose überprüft werden.
Haftungshinweis
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
© 2025 Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin

Problem? Sie brauchen Rat
und Unterstützung?
Es ist dringend?
Wir helfen Ihnen gerne!