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Kosten der Erteilung verbindlicher Auskünfte durch das Finanzamt
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde die Einführung einer Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte durch das Finanzamt
beschlossen.
Die Gebührenregelung betrifft ausschließlich den Sonderfall der "verbindlichen Auskunft", der eine - in der Regel
langfristige - Bindungswirkung für die Finanzverwaltung entfaltet. Es geht dabei um Auskünfte, die aufgrund eines förmlichen,
schriftlichen Antrags in einem besonderen Verfahren erteilt werden und dauerhafte Planungssicherheit zum Ziel haben. Veränderungen wird es
insbesondere für Investoren oder Unternehmen geben, die eine Umstrukturierung planen, die voraussichtlich zu erheblichen steuerlichen Veränderungen
führen können und die hierfür vorab von der Finanzverwaltung Planungssicherheit erhalten möchten.
Entscheidend ist dabei, dass es sich um noch nicht verwirklichte Sachverhalte handelt. Die Auskünfte des zuständigen Finanzamtes sind
hierbei in der Regel sehr komplexe und zeitaufwändige Gutachten, die häufig sogar an die Fachabteilungen der Oberfinanzdirektionen zur
Bearbeitung weitergereicht werden.
Die Gebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Die Höhe
bestimmt sich nach dem Gerichtskostengesetz, wobei hier der Mindestgegenstandswert (10.000 Euro (vorher 5.000 Euro*) beträgt. Bei einem Gegenstandswert von 500.000 Euro würde z. B. eine Gebühr in Höhe von 2.956 Euro fällig.
Der Gegenstandswert ist auf 30 Mio. Euro begrenzt. Ist der Gegenstandswert auch nicht durch Schätzung bestimmbar, so kommt eine Zeitgebühr
zum Tragen, die 50 Euro je angegangene halbe Stunde, mindestens jedoch 100 Euro beträgt. Bei Dauersachverhalten wird auf die steuerliche
Auswirkung im Jahresdurchschnitt abgestellt.
*Geändert durch das Steuervereinfachungsgesez 2011. Eine sog. "Bagatellgrenze"
in Höhe von bis zu 10.000 soll vermeiden, dass
Steuerpflichtige für verbindliche Auskünfte bezahlen müssen,
wenn sie im Vorfeld einer Investitionsentscheidung steuerliche
Planungssicherheit erlangen möchten.
Haftungshinweis
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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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