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Personengesellschafter - Anspruch auf volles Elterngeld
Der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn ist bei einem Personengesellschafter 
  nicht mehr anteilig im Elterngeldbezugszeitraum als Einkommen anzurechnen, wenn 
  der Gesellschafter für diese Zeit auf seinen Gewinn verzichtet hat. Zu 
  dieser Entscheidung kamen die Richter des Bundessozialgerichts mit ihrem Urteil 
  vom 13.12.2018.
Dieser Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die elterngeldbeantragende 
  Frau führte mit ihrem Bruder eine Steuerkanzlei als GbR. In einem Nachtrag 
  zum Gesellschaftsvertrag war geregelt, dass ein wegen Elternzeit nicht beruflich 
  tätiger Sozius keinen Gewinnanteil erhält. Die Schwester gebar am 
  6.11.2014 eine Tochter. Nach den gesonderten Gewinnermittlungen der GbR betrug 
  ihr Gewinnanteil in der anschließenden Elternzeit jeweils 0 %. Während 
  dieser Zeit tätigte sie auch keine Entnahmen von ihrem Gesellschafterkonto.
Das zuständige Bundesland berücksichtigte auf der Grundlage des Steuerbescheids 
  für das Jahr 2013 einen anteiligen Gewinn im Bezugszeitraum und bewilligte 
  deshalb lediglich Mindestelterngeld (in Höhe von 300 €/mtl.). Wie 
  bereits die Vorinstanzen entschieden hatten, hat das Bundesland Elterngeld ohne 
  Anrechnung von Einkommen im Bezugszeitraum zu gewähren (Höchstbetrag 
  in Höhe von 1.800 € pro Monat). Einen Rückgriff auf den Steuerbescheid 
  und eine Zurechnung von fiktiven Einkünften sieht das Gesetz nicht vor.
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