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Informationspflicht einer Bank zu Anlagerisiken
Nach der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung 
  (WpDVerOV) müssen Informationen einschließlich Werbemitteilungen, 
  die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Privatkunden zugänglich machen, 
  ausreichend und in einer Art und Weise dargestellt sein, dass sie für den 
  angesprochenen Kundenkreis verständlich sind. 
Das Gebot der Verständlichkeit erstreckt sich nicht nur auf das Textverständnis, 
  sondern verpflichtet die Wertpapierdienstleistungsunternehmen auch, die Kommunikation 
  so zu gestalten, dass Durchschnittskunden den wesentlichen Sinn der Information 
  verstehen. 
Mögliche Vorteile einer Wertpapierdienstleistung oder eines Finanzinstruments 
  dürfen nur hervorgehoben werden, wenn gleichzeitig eindeutig auf etwaige 
  damit einhergehende Risiken verwiesen wird.
In einem vom Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) entschiedenen Fall hatte 
  eine Bank auf ihrer Internetseite Genussscheine eines Solarparks angeboten. 
  Zwei konkrete Vorteile wurden in der Produktinformation besonders hervorgehoben. 
  Zum einen die hohe Verzinsung der Wertpapiere (5,65 % im Jahr) und zum zweiten 
  die vom Solarparkbetreiber zugunsten der Genussscheininhaber gestellten "Projektsicherheiten 
  im Rang nach der fremdfinanzierenden Bank". Zu den Risiken wurde nur kurz 
  und knapp informiert: Sicherheit - Risikoklasse bei der UmweltBank 3 von 5. 
  "Höheren Ertragserwartungen stehen höhere Risiken gegenüber; 
  Totalverlust weniger wahrscheinlich".
Die Richter des OLG entschieden, dass diese Angaben nicht den Informationspflichten 
  aus dem WpDVerOV gerecht werden. Nach ihrer Auffassung wird hier nicht hinreichend 
  deutlich, dass die Genussscheine keiner Einlagensicherung unterliegen, dass 
  bei Insolvenz des Solarparks ein Totalverlust droht und nachrangige Sicherheiten 
  bei hoher Fremdfinanzierung wenig werthaltig sind. 
Bei der Verzinsung fehlt der Hinweis auf das Risiko von Kursverlusten bei steigendem 
  Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt. Außerdem ist für den Anleger gar 
  nicht erkennbar, was unter "Projektsicherheiten" konkret zu verstehen 
  ist.
Des Weiteren sind Vorteile und Risiken nicht in separaten, sondern in einem 
  gemeinsamen Dokument zu nennen. Eine Verweisung auf einen anderen Ort (insbesondere 
  einer Internetseite oder andere Informationsmaterialien) sind nicht ausreichend.
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