Volltextsuche innerhalb der Steuerdatenbank

Schwarze Kassen grundsätzlich als Untreue zu bewerten

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 29.8.2008 grundsätzlich klargestellt, dass das Führen von sog. "schwarzen Kassen" den Tatbestand der Untreue gegenüber dem Unternehmen erfüllt. Wer seinem Unternehmen Mittel vorenthält und in verdeckten Kassen führt, entzieht ihm Vermögen und schädigt es. Selbst wenn die Unternehmensführung die Handlungen duldet, kann Untreue vorliegen, denn maßgeblich ist allein der Wille der Anteilseigner.

Auch wenn der Mitarbeiter das Geld zugunsten des Unternehmens einsetzt - wie im entschiedenen Fall für die Zahlung von Schmiergeldern um einen Großauftrag zu erhalten - liegt Untreue vor.

Haftungshinweis

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Impressum | Haftung | Datenschutzhinweise
© 2024 Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin
Steuerberatung Berlin Datenbank
A B C/D E F G H I J K L M N O P Q R S Sch Sp St T U V W X/Y Z
Steuerberatung SOS Problem, Rat, HilfeSie haben ein steuerliches
Problem? Sie brauchen Rat
und Unterstützung?
Es ist dringend?
Wir helfen Ihnen gerne!