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Ausschluss eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses
Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
einen formularmäßigen Ausschluss jeder Gewährleistung, wird dieser durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie
gesehen" nicht eingeschränkt.
Derartige Freizeichnungsregelungen enthalten eine Verbindung von einem vollständigen Gewährleistungsausschluss mit einer sog.
Besichtigungsklausel. Grundsätzlich werden Sie von den beteiligten Verkehrskreisen im Gebrauchtwagenhandel als umfassender Gewährleistungsausschluss
verstanden, auch wenn der Hinweis "wie besichtigt" oder "wie gesehen" für sich genommen nur solche Mängel
erfasst, die bei einer den Umständen nach zumutbaren Prüfung und Untersuchung unschwer erkennbar sind.
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