Volltextsuche innerhalb der Steuerdatenbank

Beitragsbemessungsgrenzen 2012

Versicherungspflichtgrenze in Euro Ost West
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Jahr 50.850 50.850
Krankenversicherung / Pflegeversicherung pro Monat 4.237,50 4.237,50
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in Euro Ost West
Krankenversicherung / Pflegeversicherung 3.825 3.825
Renten-, Arbeitslosenversicherung 4.800 5.600
Geringfügigkeitsgrenze 400 400
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in Euro Ost West
Krankenversicherung / Pflegeversicherung 45.900
45.900
Renten-, Arbeitslosenversicherung 57.600 67.200
 
Beitragssätze in Prozent Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (2)
15,5
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,95 / 2,2
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
19,6
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
3
 
1) Der allgemeine Satz beträgt 1,95 % bzw. für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte, nur der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Im Bundesland Sachsen gilt - wie bisher - eine abweichende Regelung bei der Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Der Arbeitnehmer trägt 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 %.
2) Der Arbeitgeber trägt 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 %. Die Arbeitnehmer haben 0,9 % allein zu tragen.
Impressum | Haftung | Datenschutzhinweise
© 2024 Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin
Steuerberatung Berlin Datenbank
A B C/D E F G H I J K L M N O P Q R S Sch Sp St T U V W X/Y Z
Steuerberatung SOS Problem, Rat, HilfeSie haben ein steuerliches
Problem? Sie brauchen Rat
und Unterstützung?
Es ist dringend?
Wir helfen Ihnen gerne!