Honorarrechner für Ihre Gewinnermittlung als Freiberufler

Da Sie freiberuflich tätig sind, dürfen Sie völlig unabhängig von der Höhe Ihres Gewinnes Ihren jährlichen Gewinn durch Einnahme- Überschussrechnung ermitteln.

Ihre Gewinnermittlung wird ausgehend von der vorgelegten Buchführung für Sie erstellt. Sie berücksichtigt die im Kalenderjahr erhaltenen Einnahmen und bezahlten Betriebsausgaben. Zusätzlich wirken sich zum Beispiel Abschreibungen oder die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages steuermindernd aus. Ich fertige die erforderlichen Steuererklärungen über Umsatz- und ggf. Gewinnfeststellung an und sende Ihnen Ihre Gewinnermittlung mit den Steuererklärungen und Steuerprognosen zur Durchsicht zu.

Erst nach Ihrer Zustimmung sende ich die Steuererklärungen elektronisch an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt wird danach für jede Steuerart entsprechende Steuerbescheide erlassen und an meine Kanzlei senden. Nach dessen gründlicher Prüfung, leite ich diese kommentiert an Sie weiter. Erst danach ist meine Arbeit für Sie abgeschlossen.

Berechnung

Ihr Honorar

Diese Richtpreise sind unverbindlich und werden anhand Ihrer konkreten Anforderungen, wie Schwierigkeitsgrad und der Qualität der vorgelegten Buchführung für Sie konkretisiert und individualisiert. Abschläge sind möglich bei durch meine Kanzlei erstellter Buchführung.

Inklusivleistungen

  • Betriebliche Steuererklärungen für freiberuflich tätige Unternehmer über Umsatzsteuer und Gewinnfestellung
  • Steuerbescheidprüfungen ohne Einspruchsverfahren
  • Auslagen sind inkludiert

Zusätzlich abgerechnet werden

  • Gewerbesteuererklärung mit Steuerbescheidprüfung
  • Jahresbuchführung, Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Übernahme von elektronischen Fremddaten
  • Sortieraufwand für ungeordnete Unterlagen
  • Einspruchsverfahren

Sie wünschen eine detailierte und genaue Berechnung Ihres Honorars

Gerne sende ich Ihnen eine ausführliche und individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmte Honorar-Berechnung zu. Bitte nutzen Sie dieses Formular, um mir weitere konkrete Hinweise zu den benötigten Leistungen zu geben.



































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