Honorarrechner für Ihre Vermietungseinkünfte und Verpachtungseinkünfte als Freiberufler
Ihre Einkünfte aus dauerhafter Vermietung zu Wohnzwecken werden im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Für Ihre vermietete Immobilie stelle ich die laufenden Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Um diese Posten zusammenzustellen erhalten Sie eine hilfreiche Checkliste.
Daneben werden ausgehend von den steuerlichen Anschaffungskosten die jährlichen Abschreibungen berücksichtigt und steuermindernd erfasst. Ebenso werden zum Beispiel Finanzierungskosten, Grundsteuer, Hausverwaltungs- und Instandhaltungskosten oder Reisekosten zum Objekt berücksichtigt.
Anhand Ihrer Unterlagen und Auskünfte wird der Überschuss der Mieteinnahmen über diese Werbungskosten ermittelt und Ihnen zur Prüfung vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung wird dies elektronisch an das Finanzamt übertragen und die spätere Festsetzung im Steuerbescheid genau überprüft.
Bei nur kurzfristiger Vermietung zu Ferienzwecken oder an ständig wechselnde Mieter handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, für die eine Gewinnermittlung und Steuererklärungen über Umsatz- und Gewerbesteuer anzufertigen sind.
© Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin
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