Honorarrechner für Ihre Gewinnermittlung als Unternehmer
Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht als Kapitalgesellschaft führen und Ihr Jahresgewinn 50T€ nicht überschreitet, kann Ihr Jahresabschluss in Form der Gewinnermittlung angefertigt werden. Diese Gewinnermittlung wird ausgehend von der vorgelegten Buchführung für Sie erstellt.
Sie berücksichtigt die im Kalenderjahr erhaltenen Einnahmen und bezahlten Betriebsausgaben. Zusätzlich wirken sich zum Beispiel Abschreibungen oder die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages steuermindernd aus. Ich fertige die erforderlichen Steuererklärungen über Umsatz- und Gewerbesteuer an und sende Ihnen Ihre Gewinnermittlung mit den Steuererklärungen und Steuerprognosen zur Durchsicht zu.
Erst nach Ihrer Zustimmung sende ich die Steuererklärungen elektronisch an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt wird danach für jede Steuerart entsprechende Steuerbescheide erlassen und an meine Kanzlei senden. Nach dessen gründlicher Prüfung, leite ich diese kommentiert an Sie weiter. Erst danach ist meine Arbeit für Sie abgeschlossen.
© Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin
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Constanze Gräber
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