Das Wichtigste aus dem Steuerrecht - April 2004
Veröffentlicht:25.03.04Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteueranmeldung | ||||
Anstelle der Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte müssen Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung ab 2004 die entsprechenden Daten grundsätzlich der Finanzverwaltung elektronisch bis zum 28.2. des Folgejahres übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung); bei ganzjähriger Beschäftigung eines Arbeitnehmers also erstmals bis zum 28.2.2005. Wird die Beschäftigung bereits während dieses Jahres
beendet, wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Arbeitgeber nach der bisherigen Praxis vorgeht, also eine maschinelle Bescheinigung erteilt, die mit der Lohnsteuerkarte fest verbunden wird. Lohnsteuerkarten werden vorläufig wie bisher ausgestellt. Sie sind dem Arbeitgeber vorzulegen. Vom Arbeitgeber sind die Lohnsteuerkarten wie folgt zu behandeln:
Eine Ausnahme für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist ab 2006 nur noch für private Haushalte in besonderen Fällen vorgesehen. |
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Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig | ||||
Nach der zur Zeit geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Gewinn aus der Veräußerung
von Grundstücken des Privatvermögens steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr
als zehn Jahre beträgt. Bis einschließlich 1998 betrug dieser Zeitraum lediglich zwei Jahre. |
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Damnum (Disagio) als Werbungskosten | ||||
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darf ein Damnum unter weiteren Voraussetzungen
im Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden. Für andere Überschusseinkunftsarten werden die Regelungen
entsprechend angewandt. |
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Im Zusammenhang mit der Veräußerung des vermieteten Objekts entrichtete Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abziehbar | ||||
Nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit gezahlte Schuldzinsen sind als nachträgliche Werbungskosten
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich zu berücksichtigen, wenn mit dem Kredit Aufwendungen finanziert
worden sind, die während der Vermietungstätigkeit als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen waren (z. B.
Erhaltungsaufwendungen, sonstige Hauskosten). |
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Promotionskosten als Werbungskosten | ||||
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in langjähriger Rechtsprechung Kosten für den Erwerb eines
Doktortitels regelmäßig dem Bereich der Berufsausbildung und damit den Aufwendungen für die Lebensführung zugeordnet,
die lediglich mit den Höchstbeträgen als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. |
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Aufwendungen für Auslandssprachkurse in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Werbungskosten oder Betriebsausgaben | ||||
In seinem Urteil vom 13.6.2002 hat der Bundesfinanzhof zwar grundsätzlich an den bisherigen Merkmalen
zur Abgrenzung von beruflicher und privater Veranlassung eines Auslandssprachkurses festgehalten. Er hat ihre Geltung aber eingeschränkt,
soweit sie in Widerspruch zum EG-Recht stehen, das die Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten garantiert. |
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Einnahme-Überschuss-Ermittler müssen amtlichen Vordruck benutzen | ||||
Durch das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung
(Kleinunternehmerförderungsgesetz) vom 31.7.2003 haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss
der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen, ihrer
Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. |
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Vorschüsse auf Gewinntantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung |
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Vereinbart eine GmbH mit ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer die Zahlung von
Vorschüssen auf eine erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällige Gewinntantieme, so müssen die Voraussetzungen und die
Zeitpunkte der vereinbarten Vorschusszahlungen im Einzelnen klar und eindeutig im Voraus festgelegt werden. Es genügt nicht, dem
Gesellschafter-Geschäftsführer das Recht einzuräumen, angemessene Vorschüsse verlangen zu können. |
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Besserer Verbraucherschutz bei heimlich installierten "Dialern" | ||||
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Telefonkunde dem Netzbetreiber gegenüber dann nicht zur
Zahlung der erhöhten Vergütung für Verbindungen zu einer 0190- oder 0900-Mehrwertdienstenummer verpflichtet ist, wenn
die Anwahl zu dieser Nummer über einen heimlich auf dem Computer des Kunden installierten so genannten "Dialer" erfolgte und
dem Anschlussinhaber insoweit kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last fällt. |
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Abwerbeanruf bei Mitarbeitern am Arbeitsplatz durch "Headhunter" | ||||
Die Richter des Bundesgerichtshofs hatten darüber zu entscheiden, ob es gegen das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb verstößt, wenn ein Personalberater als so genannter "Headhunter" Mitarbeiter von Unternehmen, die
mit seinem Auftraggeber in Wettbewerb stehen, am Arbeitsplatz anruft, um mit ihnen über einen Arbeitsplatzwechsel zu sprechen. |
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Prospekthaftung Änderung der Umstände oder
Bedingungen nach Herausgabe des Anlageprospekts |
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Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über das
Beteiligungsangebot, welcher im Allgemeinen die wesentliche Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt,
ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung
von Bedeutung sind. |
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Informationspflicht einer kreditgebenden Bank bei Bauherrenmodell | ||||
Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell und
berät den Interessenten entsprechend, so muss sie ihn ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem
steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und
die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet. |
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Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme | ||||
Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig
erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken
(Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat,
so kann er die jährliche Miete um 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Sofern die baulichen Maßnahmen
für mehrere Wohnungen durchgeführt worden sind, hat eine angemessene Kostenaufteilung auf die einzelnen Wohnungen zu erfolgen. |
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Offenbarung von Mängeln beim Hauskauf | ||||
Der Verkäufer eines Hauses muss Feuchtigkeitsschäden, die an dem Hausanwesen aufgetreten sind,
ungefragt offenbaren, und zwar auch dann, wenn ein bereits erfolgter Sanierungsversuch zweifelhaft erscheint oder der Verkäufer
zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat. |
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Telefonwerbung auch bei Geschäftsleuten unzulässig? | ||||
Grundsätzlich verstoßen Anrufe mit dem Ziel der Neukundengewinnung unter dem Gesichtspunkt des
Kundenfangs durch Belästigung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. |
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Abfindungsanspruch durch das Kündigungsschutzgesetz | ||||
Seit dem 1.1.2004 ist der § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in Kraft getreten. Dieser Paragraph besagt Folgendes: "Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist
Anspruch auf eine Abfindung. |
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Klagefrist bei Kündigung | ||||
Will ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung klagen, weil er sie für sozial ungerechtfertigt oder
aus anderen Gründen für rechtsunwirksam hält, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung
Klage erheben. Das Gleiche gilt im Falle einer Änderungskündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich
(mit wenigen Ausnahmen, z. B. wegen fehlender Kenntnis einer Schwangerschaft) als wirksam. |
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Betriebliche Altersversorgung Rückgewähr einer auf den Arbeitnehmer übertragenen, verfallbaren Anwartschaft bei Insolvenz | ||||
Überträgt der Arbeitgeber innerhalb des letzten Monats vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen seine Rechte als Versicherungsnehmer aus einer Direktversicherung auf den versicherten Arbeitnehmer, so kann der Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung die Zurückgewährung zur Insolvenzmasse verlangen, wenn dem Arbeitnehmer noch keine unverfallbare Anwartschaft i. S. des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zustand. Dieser Anspruch des Insolvenzverwalters unterliegt keiner tarifvertraglichen Ausschlussfrist. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber zahlungsunfähig oder überschuldet war, noch darauf, ob der Arbeitnehmer hiervon Kenntnis hatte. (BAG-Urt. v. 19.11.2003 10 AZR 110/03) |
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Kein Kindergeld für ein arbeitsloses Kind bei Verletzung der Meldepflicht | ||||
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird beim Kindergeld auch berücksichtigt, wenn es noch
nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und arbeitslos ist. |
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Sonderausstattung im Firmenwagen | ||||
Die Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung der Kfz-Nutzung nach der 1-%-Regelung umfasst den Brutto-Listenpreis zuzüglich der maßgeblichen Sonderausstattung. Nach den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 sind in die maßgebliche Sonderausstattung nunmehr auch Navigationsgeräte oder Diebstahlsicherungssysteme einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie nachträglich in das Kfz eingebaut werden. Die Aufwendungen für den Einbau eines Autotelefons einschließlich einer Freisprecheinrichtung bleiben wegen der ESt-Befreiung für Telekommunikationsgeräte hingegen unberücksichtigt. Bei einem nachträglichen Einbau erhöht sich die Berechnungsgrundlage ab dem Monat, in dem der Einbau vorgenommen wird. |
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Steuertermine | ||||
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Basiszinssatz / Verzugszinssatz |
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Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! |
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Verbraucherpreisindex (2000 = 100) |
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