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"Mini-One-Stop-Shop" - Neuregelung der Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen ab 1.1.2015
Kauft ein Kunde in Deutschland bei einem Händler im europäischen
Ausland beispielsweise ein E-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer
in Deutschland an und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. Denn innerhalb
der Europäischen Union unterliegen ab dem 1.1.2015 Telekommunikations-,
Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an
private Kunden im Wohnsitzstaat des Kunden der Umsatzsteuer.
Damit Unternehmen ihren Melde- und Erklärungspflichten nicht in allen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzeln nachkommen müssen,
wird die Verfahrenserleichterung des "Mini-One-Stop-Shop" eingeführt.
Deutsche Unternehmen können dafür seit dem 1.10.2014 beim Bundeszentralamt
für Steuern (BZSt) die Teilnahme an der Verfahrenserleichterung "Mini-One-Stop-Shop"
für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen beantragen. Die
Antragstellung ist im Online-Portal des BZSt unter https://www.elsteronline.de/bportal/bop/Oeffentlich.tax
möglich.
Registrierte Unternehmen können über das BZSt Online-Portal Umsatzsteuererklärungen
übermitteln (Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr) und berichtigen,
ihre Registrierungsdaten ändern sowie sich vom Verfahren abmelden. Sie
können damit die in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union ausgeführten Umsätze, die unter die Neuregelung fallen, zentral
beim BZSt erklären und die Steuer insgesamt entrichten.
Haftungshinweis
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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