Volltextsuche innerhalb der Steuerdatenbank

Abziehbarkeit von Prozesskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Anwaltskosten können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unter weiteren Voraussetzungen als abziehbare Werbungskosten behandelt werden.

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dies gilt auch für Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Nach diesen Grundsätzen kann es sich bei Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" stehen, um abziehbare Werbungskosten handeln.

Haftungshinweis

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Impressum | Haftung | Datenschutzhinweise
© 2024 Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin
Steuerberatung Berlin Datenbank
A B C/D E F G H I J K L M N O P Q R S Sch Sp St T U V W X/Y Z
Steuerberatung SOS Problem, Rat, HilfeSie haben ein steuerliches
Problem? Sie brauchen Rat
und Unterstützung?
Es ist dringend?
Wir helfen Ihnen gerne!