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Pendlerpauschale
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich mit Urteil vom 9.12.2008
nicht der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen und - wie
schon zuvor der Bundesfinanzhof - die Neuregelung zur Pendlerpauschale für
verfassungswidrig erklärt.
Hintergrund: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben bei den Einkünften steuerlich abgezogen werden. Dies
geschah grundsätzlich in Form einer von tatsächlichen Kosten
unabhängigen (Pendler-)Pauschale je Arbeitstag in Höhe von
zuletzt 0,30 pro Entfernungskilometer.
Mit Wirkung ab 2007 bestimmte der Gesetzgeber, dass die Aufwendungen für
die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte keine
Werbungskosten sind, dass aber "zur Abgeltung erhöhter
Aufwendungen" für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer eine
Pauschale von 0,30 "wie Werbungskosten" anzusetzen ist.
Dieser Regelung folgte das BVerfG nicht. Der Gesetzgeber muss die
Pendlerpauschale neu regeln. Wie eine künftige Neuregelung der
Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, will die
Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden.
Das Bundesfinanzministerium teilt dazu mit, dass ab dem 1.1.2009 damit
automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht anzuwenden ist.
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