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Aufwendungsausgleichsgesetz seit 1.1.2006 in Kraft
Das "Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung" wurde noch im Dezember 2005 verabschiedet und trat zum 1.1.2006 in Kraft. Zu den wesentlichen Neuerungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes gehören:
- die Teilnahme aller Arbeitgeber am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen
(U 2) unabhängig von der Betriebsgröße,
- die Festschreibung einer für alle Krankenkassen einheitlichen Grenze von in der Regel nicht mehr als
30 Arbeitnehmern für die Teilnahme am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (U 1);
- die Erweiterung des Erstattungsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit für diese Betriebe auf die
Entgeltfortzahlung an Angestellte,
- die Erweiterung der an den Ausgleichsverfahren teilnehmenden Kassen auf die Ersatzkassen.
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