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SEPA: Überweisungen und Lastschriften
Ein einheitliches Überweisungs- und Lastschriftverfahren soll den
Zahlungsverkehr im Euroraum erleichtern und sicherer machen. Jeder
Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein, ist von der
Umstellung auf SEPA betroffen. Damit können alle unabhängig von
ihrem Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern,
haben europaweit freie Kontowahl und können sich für ihre Kontoführung
das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz
Europa aussuchen.
Alle Unternehmen müssen bis zum 1.2.2014 die alten Verfahren
auf SEPA umstellen. Es gibt keine Übergangsfrist für
Unternehmen. Nur der Einzelhandel kann das Elektronische
Lastschriftverfahren bis zum 1.2.2016 weiter nutzen.
Gläubiger-Identifikationsnummer: Unternehmen benötigen
eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie im Internet bei der
Deutschen Bundesbank beantragen können. Die Bundesbank empfiehlt,
diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige
und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als
Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.
Das SEPA-Lastschriftmandat umfasst die Zustimmung des Zahlenden
zum Zahlungseinzug an das Unternehmen und den Auftrag an die eigene Bank
zur Einlösung der Zahlung. Ab dem 1.2.2014 müssen Unternehmen
bei neuen Vertragsabschlüssen und neuen Kunden (ohne bestehende
Einzugsermächtigung) die SEPA-Mandate verwenden. Bisher erteilte
Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt.
Die Kunden sind jedoch über die Umstellung des Zahlverfahrens unter
Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz zu
informieren!
Für Unternehmen gibt es zwei Lastschriftverfahren:
- Das SEPA-Basislastschriftverfahren steht allen offen. Eine
SEPA-Basislastschrift kann - wie eine Einzugsermächtigung -
innerhalb von 8 Wochen nach Belastung zurückgegeben werden. Eine
Lastschrift ohne SEPA-Mandat können Kunden innerhalb von 13 Monaten
zurückgeben.
- Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren ist ausschließlich im Verkehr mit Unternehmen möglich. Es ähnelt den heutigen Abbuchungsauftragsverfahren. Es besteht keine Möglichkeit zur Rückgabe. Ausnahme: Der deutsche Einzelhandel kann das stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1.2.2016 weiter nutzen.
Ab dem 1.2.2014 ersetzt auch die neue Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) die bisherige nationale Kontokennung. Hat ein Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.
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