Volltextsuche innerhalb der Steuerdatenbank
Befristung im Anschluss an eine Ausbildung
Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach dem Teilzeit- und
Befristungsgesetz zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Ein
solcher liegt u. a. vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine
Ausbildung erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine
Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Diese Regelung ermöglicht
jedoch lediglich den einmaligen Abschluss eines befristeten
Arbeitsvertrags nach dem Ende der Ausbildung.
Weitere befristete Arbeitsverträge können daher nicht mehr auf
diesen Sachgrund gestützt werden. Das hat ggf. zur Folge, dass aus
dem befristeten Arbeitsverhältnis ein unbefristetes wird.
Haftungshinweis
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
© 2023 Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin

Problem? Sie brauchen Rat
und Unterstützung?
Es ist dringend?
Wir helfen Ihnen gerne!