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Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages

In einem Fall aus der Praxis war ein Arbeitnehmer zunächst aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt. Nach rund achtmonatiger Beschäftigungszeit schlossen der Arbeitgeber, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter, und der Arbeitnehmer einen Geschäftsführerdienstvertrag. Der Arbeitgeber kündigte diesen Dienstvertrag unter Wahrung der vereinbarten Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer vertrat nun die Ansicht, dass das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis neben dem Geschäftsführerdienstverhältnis ruhend fortbestanden und nach Kündigung des Rechtsverhältnisses wieder auflebte.

Das Bundesarbeitsgericht hat zu diesem Sachverhalt wie folgt entschieden: Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen, in dem er beschäftigt ist, einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird. Aufgrund dieser Vermutung führt die Unklarheitenregel bei vorformulierten Vertragsbedingungen nicht zu einer anderen Beurteilung. Durch den schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag wird das Schriftformerfordernis für den Auflösungsvertrag gewahrt.

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