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Mobbing - Schadensersatzanspruch
Unter Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte zu
verstehen.
Erforderlich sind aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung
dienen, nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall ein von der Rechtsordnung missbilligendes Ziel verfolgen und in ihrer Gesamtheit das
allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre, den Körper oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Es setzt ein systematisches
Vorgehen voraus, das im Rahmen einer klaren Täter-Opfer-Konstellation zur Verletzung eines Rechtsguts des Betroffenen führt. Eine
Diskriminierung des Mitarbeiters liegt vor, wenn die Würde verletzt ist und ein von Einschüchterung, Anfeindungen, Erniedrigungen,
Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Eine einmalige Beeinträchtigung der Würde eines Beschäftigten
reicht in der Regel nicht.
Voraussetzung ist, dass durch eine Mehrzahl solcher Bemerkungen oder andere Maßnahmen das vorstehend beschriebene Umfeld geschaffen wird.
Danach hängt der Mobbingvorwurf grundsätzlich davon ab, dass die vorsätzlichen Pflichtverletzungen in der Gesamtschau eine Kette
in Fortsetzungszusammenhang stehender einzelner Tatbeiträge bilden. Immer muss es sich um einen schwerwiegenden Angriff auf das Persönlichkeitsrecht
handeln und immer hängt das Vorliegen von Mobbing von den Umständen des Einzelfalls ab.
Bei dem Ausdruck "Mobbing" handelt es sich um keinen eigenständigen Gesetzesbegriff, sondern vielmehr um einen Sammelbegriff für
eine Vielzahl von im Regelfall arbeitsvertragswidrigen Verhaltensweisen, die bei isolierter Betrachtung der einzelnen Handlungen die
Voraussetzungen von Anspruchs-, Gestaltungs- und Abwehrrechten nicht oder nicht in einem der Tragweite des Falles angemessenen Umfang erfüllen
können.
Heutzutage ist jedoch manch ein Arbeitnehmer mit dem Vorwurf des Mobbings schnell bei der Hand und verlangt dafür entsprechenden
Schadensersatz, wenn er aufgrund des Mobbings erkrankt. Nach den obigen Ausführungen rechtfertigt natürlich nicht jede flapsige
Bemerkung oder die Zuweisung unbeliebter Arbeiten einen Mobbingvorwurf. Vielmehr muss es sich - wie oben ausgeführt - um Verhaltensweisen
handeln, die systematisch das Ziel verfolgen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre, den Körper oder die Gesundheit des
Betroffenen zu verletzen.
Haftungshinweis
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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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