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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Leistungen aus einer Direktversicherung
Die Leistungen aus einer Direktversicherung sind regelmäßig als Versorgungsbezug voll
beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bisher galt dies nur bei einer Auszahlung als monatliche Rente. Mit
Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1.1.2004 wird der volle Beitragssatz auch fällig, wenn die Versicherungssumme aus der
Direktversicherung kapitalisiert ausgezahlt wird. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nach dem 31.12.2003 liegt und die Auszahlung
der Kapitalleistung mithin erst nach dem 31.12.2003 erfolgt. In diesen Fällen gilt 1/120stel der Kapitalleistung als monatlicher
Zahlbetrag, und zwar für einen Zeitraum von längstens 120 Monaten (10 Jahre). Entscheidend ist demnach nicht, wann die
Direktversicherung abgeschlossen wurde, sondern wann die Auszahlung des Kapitals erfolgt.
Anmerkung: In Fachkreisen wird die Rechtmäßigkeit dieser höheren Beiträge aus Versorgungsbezügen in Frage gestellt, sodass mit einer endgültigen Klärung durch die Gerichte zu rechnen ist. Für betroffene Versicherte ist es daher u. U. ratsam, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einzulegen, damit ggf. der Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge nicht verloren geht.
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