Volltextsuche innerhalb der Steuerdatenbank

Überstunden-Pflicht muss schriftlich erklärt werden

In der Arbeitswelt kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob ein Arbeitgeber Überstunden verlangen kann, bzw. ob der Arbeitnehmer Überstunden ablehnen darf.
Allein der Arbeitsvertrag, der nur rahmenmäßig die Pflichten des Arbeitnehmers beschreibt, berechtigt den Arbeitgeber noch nicht, von seinem Mitarbeiter Überstunden zu verlangen.
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass er auf bloße Anordnung zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist. (EuGH-Urt. v. 8.2.2001 - C-350/99)

Haftungshinweis

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Impressum | Haftung | Datenschutzhinweise
© 2024 Steuerberaterin Gräber · Rathausstraße 21 · 10178 Berlin
Steuerberatung Berlin Datenbank
A B C/D E F G H I J K L M N O P Q R S Sch Sp St T U V W X/Y Z
Steuerberatung SOS Problem, Rat, HilfeSie haben ein steuerliches
Problem? Sie brauchen Rat
und Unterstützung?
Es ist dringend?
Wir helfen Ihnen gerne!