Das Wichtigste aus dem Steuerrecht - Juli 2004
Veröffentlicht:18.06.04Voller Vorsteuerabzug für gemischt genutztes Gebäude (einschränkende) Stellungnahme der Finanzverwaltung | ||||
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits am 24.7.2003 das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8.5.2003 zur Umsatzsteuerpflicht der privaten Verwendung einer dem Unternehmen zugeordneten Wohnung bestätigt (siehe Beitrag Nr. 2, August 2003). Nach dieser Rechtsauffassung kann ein Unternehmer, der einen Teil eines Gebäudes zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze und die übrigen Räumlichkeiten für eigene Wohnzwecke nutzt, den vollen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten geltend machen, wenn er das gesamte Gebäude seinem Unternehmen zuordnet. Bisher war ein Vorsteuerabzug für die eigengenutzte Wohnung nicht möglich. Die private Verwendung muss er im Gegenzug der Umsatzsteuer (USt.) unterwerfen. Die Finanzverwaltung hatte sich zunächst geweigert, die neuen Rechtsgrundsätze anzuwenden. Nun äußert sie sich gleich in drei Schreiben dazu. Die geänderte Rechtslage wird zwar akzeptiert, die Auslegung der Entscheidungen und deren Folgewirkung erfolgt jedoch sehr fiskalisch und wird sicherlich zu weiteren Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung führen.
Anmerkung: Diese Grundsätze finden auch für den Fall eines Arbeitszimmers im privaten Gebäude Anwendung. Der Eigennutzung gleichgestellt ist die unentgeltliche Überlassung an Dritte (z. B. an Kinder, Eltern etc.). Führt der unternehmerisch genutzte Teil nicht zum Vorsteuerabzug (z. B. bei einer steuerfreien Vermietung), soll auch für den privat genutzten Teil kein Vorsteuerabzug möglich sein. Alle noch offenen Veranlagungen können bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist geändert werden, um eine Berücksichtigung der neuen Rechtsauffassung zu erreichen. Eine Zuordnung des privat genutzten Teils zum Unternehmen sollte wegen der möglichen Konsequenzen gut überlegt sein und grundsätzlich in Absprache mit dem steuerlichen Berater erfolgen. |
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Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Pkw | ||||
Am 28.2.2000 hat der Rat der Europäischen Union die Bundesrepublik Deutschland rückwirkend ab
1.4.1999 und befristet bis zum 31.12.2002 ermächtigt, den Vorsteuerabzug für Fahrzeuge, die zu mehr als 5 % privat genutzt werden,
auf 50 % zu begrenzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 29.4.2004 entschieden, dass die Ratsermächtigung
verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden ist. Sie entspricht auch den inhaltlichen Anforderungen der Sechsten EG-Richtlinie. Sie ist jedoch
ungültig, soweit sie die Rückwirkung ab dem 1.4.1999 vorsieht. |
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Aufwendungen für einen privat angeschafften PC, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, anteilig als Werbungskosten absetzbar | ||||
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.2.2004 (VI R 135/01) entschieden, dass die Kosten eines
privat angeschafften und sowohl beruflich als auch privat genutzten PC im Hinblick auf den Anteil der beruflichen Nutzung als Werbungskosten
abziehbar sind und insoweit nicht unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot, das das Einkommensteuergesetz vorschreibt, fallen. |
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Neuregelungen beim Herstellungs- und Erhaltungsaufwand an vermieteten Gebäuden |
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Herstellungskosten können im Gegensatz zu Erhaltungsaufwendungen nur im Wege der Abschreibung über
die gesamte Nutzungsdauer eines Gebäudes (angenommen werden hier i. d. R. 50 Jahre) steuerlich geltend gemacht werden. Waren die Gebäudeaufwendungen
nach Erwerb eines Gebäudes im Verhältnis zum Kaufpreis hoch, ist der Bundesfinanzhof von Herstellungskosten ausgegangen, wenn
durch die Aufwendungen das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder die Nutzungsdauer erheblich
verlängert wurde. Die Finanzverwaltung nahm bei Aufwendungen, die innerhalb eines Dreijahreszeitraums seit Anschaffung des Gebäudes
15 % der Anschaffungskosten übersteigen, Herstellungskosten an. |
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Aufwendungen, die zu Erweiterungen an Gebäuden führen, also z. B. Anbauten, Aufstockungen usw., zählen zu den typischen Herstellungskosten auch dann, wenn sie unter der 15-%-Grenze liegen. Aufwendungen für laufende Instandsetzungen, z. B. kleiner Reparaturen, Schönheitsreparaturen usw., können jedoch im Jahr der Verausgabung sofort als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden auch wenn sie die 15-%-Grenze übersteigen würden. Erhaltungsaufwendungen für vermietete Wohnimmobilien konnten bis 31.12.2003 nur im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden. Diese Aufwendungen können durch die Neuregelungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, wenn sie nach dem 31.12.2003 entstehen, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden. |
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Abgeltungszahlungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub an den Gesellschafter-Geschäftsführer keine vGA | ||||
Abgeltungszahlungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub an den Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH oder an eine diesem nahe stehende Person stellen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.1.2004 auch bei Fehlen von
Vereinbarungen zu den Voraussetzungen der Zahlungen und trotz des gesetzlichen Verbots der Abgeltung von Urlaubsansprüchen im
Bundesurlaubsgesetz keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen.
Arbeitsrechtliche Restriktionen gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer danach nicht. Auch bedarf es keiner weiteren und
eingehenderen vertraglichen Festlegungen. |
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Trotz EU-Erweiterung bleibt der Arbeitsmarkt für die neuen Mitglieder beschränkt zugänglich | ||||
Am 1.5.2004 ist die Europäische Union um zehn Mitgliedsstaaten größer geworden. Polen, die
Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern gehören jetzt zur Gemeinschaft. |
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Neue Entscheidung zur Arzthaftung | ||||
In einer neuen Entscheidung legt der Bundesgerichtshof fest, dass die Beweislast in Arzthaftungssachen
patientenfreundlich gehandhabt werden muss. In ihrem Leitsatz zu dem Urteil schreiben die Richter: "Ein grober Behandlungsfehler, der
geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der
objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. Dafür
reicht aus, dass der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen. Nahe legen oder wahrscheinlich machen
muss der Fehler den Schaden hingegen nicht." |
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Versicherungsvertrag Widerrufsbelehrung muss eindeutig sein | ||||
Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt bei Versicherungsverträgen vor, wie die Belehrung über
die 14-tägige Widerspruchsfrist auszusehen hat. Demnach beginnt der Lauf der Frist erst, wenn dem Versicherungsnehmer der
Versicherungsschein und die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen vollständig vorliegen und der Versicherungsnehmer bei Aushändigung
des Versicherungsscheins schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die
Dauer belehrt worden ist. Geschieht dies nicht, verlängert sich das Widerrufsrecht auf ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung. |
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Erfüllung der Aufklärungspflicht eines Discount-Brokers
durch standardisiertes Informationsmaterial |
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Discount-Broker können ihre Aufklärungspflichten grundsätzlich durch die Übermittlung
standardisierter Informationen an den Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung erfüllen. Davon kann jedenfalls dann ausgegangen
werden, wenn der Kunde angibt, er verfüge über die notwendigen Kenntnisse für ausgewogene Anlageentscheidungen in einer hohen
Risikoklasse (z. B. Handel mit ausländischen Aktien, insbesondere Nebenwerten, und Optionsscheinen) und er des Weiteren bereits langjährige
Anlageerfahrungen besitzt. |
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Handynummer an Autoscheibe bei verbotswidrigem Parken | ||||
Die Richter des Mainzer Verwaltungsgerichts entschieden, dass das Hinterlassen der Handynummer an der
Windschutzscheibe im Falle eines verbotswidrig abgestellten Autos nicht vor dem Abschleppen schützt. So ist z. B. eine Politesse nicht
dazu verpflichtet, den Autofahrer anzurufen. |
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Unterhaltszahlungspflicht geht auf Erben über | ||||
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 28.1.2004 entschieden, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht unverändert auf den Erben übergeht. Einschränkend haben die Richter jedoch festgestellt, dass Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise ausgeschlossen sind, wenn sich der Unterhaltsberechtigte in einer neuen Lebensgemeinschaft befindet und sich diese in einem solchen Maß gefestigt hat, dass sie als eheähnliche Beziehung anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist. (BGH-Urt. v. 28.1.2004 XII ZR 259/01) |
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Werbung mit Geschäftseröffnung | ||||
Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. hatten zu entscheiden, ob es zulässig ist, wenn ein
Unternehmen, das während des Umbaus und der Neugestaltung der Geschäftsräume einen Notverkauf betreibt, bei normaler Aufnahme
der Geschäftstätigkeit mit "Neu-Eröffnung" wirbt. |
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Nachhaftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG | ||||
Im Falle seines Ausscheidens haftet ein persönlich haftender Gesellschafter für die bis zu seinem
Ausscheiden aus der KG begründeten Verbindlichkeiten, soweit sie vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig sind. |
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Erstattung von Ausbildungskosten Bindung an das Unternehmen | ||||
In der Praxis werden Ausbildungskosten i. d. R. vom Arbeitgeber übernommen und durch eine sog. Rückzahlungsklausel
abgesichert. Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitnehmer die Fortbildungskosten zunächst übernahm
und er diese in drei gleich hohen Raten jeweils nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres vom Arbeitgeber erstattet bekommen sollte. Nach
Ablauf eines Jahres kündigte jedoch der Arbeitnehmer und verlangte nun vom Arbeitgeber die volle Rückzahlung der noch offen
stehenden Fortbildungskosten. Als Begründung führte der Arbeitnehmer an, dass er durch die dreijährige Bindung an das
Unternehmen unangemessen benachteiligt ist. |
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Mieterhöhung nach Energiesparmaßnahmen zulässig | ||||
Vermieter dürfen ihre Mieter für Energie sparende Ausbaumaßnahmen auch über die
erreichte Heizkostenersparnis hinaus zur Kasse bitten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) für den besonderen Regeln
unterliegenden öffentlich geförderten Wohnraum entschieden. Der BGH billigte eine Mieterhöhung für eine Berliner
85-m²-Wohnung von 250 auf 320 Euro pro Monat also um fast 30 %. Der Vermieter hatte an dem Wohnblock eine Wärmedämmfassade
anbringen lassen, die zu einer Energieeinsparung von rund 12 % führte. |
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Verlängerte Kündigungsfristen in Altmietverträgen | ||||
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben bereits zu sog. Altmietverträgen, die vor dem In-Kraft-Treten
der Mietrechtsreform, also vor dem 1.9.2001, abgeschlossen wurden, entschieden, dass in solchen Verträgen enthaltene Formularklauseln,
in denen die damaligen nach Mietdauer gestaffelten gesetzlichen Kündigungsfristen wörtlich oder sinngemäß
wiedergegeben wurden, fürtgelten. (BGH-Urt. v. 18.6.2003 VIII ZR 240/02) |
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Sozialversicherungspflicht bei Ehegattenarbeitsverhältnis | ||||
Wer im Betrieb des Ehegatten arbeitet, unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht und kann demnach bei der Entlassung Arbeitslosengeld verlangen. Als Voraussetzung hierfür gilt jedoch, dass der arbeitgebende Ehegatte ein Weisungsrecht ausüben kann und der arbeitnehmende Ehepartner für seine Tätigkeit mehr als nur ein Taschengeld bezieht. (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.2.2004 L 1 AL 57/02) |
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Steuertermine | ||||
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Basiszinssatz / Verzugszinssatz |
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Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! |
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Verbraucherpreisindex (2000 = 100) |
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