Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Februar 2004
Veröffentlicht:30.01.04Diese Ausgabe meines monatlichen Newsletters enthält in Kurzform die wesentlichen Änderungen des Steueränderungsgesetzes vom 15.12.2003. Ich bitte Sie deshalb um besondere Beachtung und stehe Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Ihre Constanze Gräber |
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004 | ||||
Der Gesetzgeber hat noch kurz vor Jahreswechsel 2003/2004 die geplanten Gesetzesvorhaben zum Teil mit
gravierenden Änderungen umgesetzt, von denen die meisten mit Wirkung ab dem 1.1.2004 in Kraft traten. Vorab sei erwähnt, dass das
geplante Gewerbesteuerreformgesetz nicht in seiner brisanten Ursprungsfassung verabschiedet wurde, sodass Freiberufler von der Gewerbesteuer
nach wie vor befreit bleiben. Über das verabschiedete Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sowie über weitere Details
zu den nachfolgend aufgezeigten Änderungen wird in den nächsten Ausgaben ausführlicher berichtet. Nachdem viele in die
jeweiligen Gesetze einfließende Regelungen vorher gar nicht bekannt waren, soll dieses Informationsschreiben einen Überblick über
die wichtigsten Neuerungen geben. Für Steuerpflichtige allgemein:
Für Unternehmer:
Umsatzsteuer:
Für Arbeitnehmer:
Für Vermieter:
Für Kapitalanleger:
Anmerkung: Neben den kurz erwähnten Neuregelungen hat der Gesetzgeber weitere Änderungen in die Wege geleitet. Zur weiterführenden Beratung über die angesprochenen Themen bzw. den in diesem Schreiben nicht aufgeführten Änderungen empfiehlt sich das Gespräch mit dem Berater. |
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Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004 | ||||
Der Gesetzgeber hat noch kurz vor Jahreswechsel 2003/2004 die geplanten Gesetzesvorhaben zum Teil mit
gravierenden Änderungen umgesetzt, von denen die meisten mit Wirkung ab dem 1.1.2004 in Kraft traten. Vorab sei erwähnt, dass das
geplante Gewerbesteuerreformgesetz nicht in seiner brisanten Ursprungsfassung verabschiedet wurde, sodass Freiberufler von der Gewerbesteuer
nach wie vor befreit bleiben. Über das verabschiedete Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sowie über weitere Details
zu den nachfolgend aufgezeigten Änderungen wird in den nächsten Ausgaben ausführlicher berichtet. Nachdem viele in die
jeweiligen Gesetze einfließende Regelungen vorher gar nicht bekannt waren, soll dieses Informationsschreiben einen Überblick über
die wichtigsten Neuerungen geben. Für Steuerpflichtige allgemein:
Für Unternehmer:
Umsatzsteuer:
Für Arbeitnehmer:
Für Vermieter:
Für Kapitalanleger:
Anmerkung: Neben den kurz erwähnten Neuregelungen hat der Gesetzgeber weitere Änderungen in die Wege geleitet. Zur weiterführenden Beratung über die angesprochenen Themen bzw. den in diesem Schreiben nicht aufgeführten Änderungen empfiehlt sich das Gespräch mit dem Berater. |
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Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004 | ||||
Der Gesetzgeber hat noch kurz vor Jahreswechsel 2003/2004 die geplanten Gesetzesvorhaben zum Teil mit
gravierenden Änderungen umgesetzt, von denen die meisten mit Wirkung ab dem 1.1.2004 in Kraft traten. Vorab sei erwähnt, dass das
geplante Gewerbesteuerreformgesetz nicht in seiner brisanten Ursprungsfassung verabschiedet wurde, sodass Freiberufler von der Gewerbesteuer
nach wie vor befreit bleiben. Über das verabschiedete Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sowie über weitere Details
zu den nachfolgend aufgezeigten Änderungen wird in den nächsten Ausgaben ausführlicher berichtet. Nachdem viele in die
jeweiligen Gesetze einfließende Regelungen vorher gar nicht bekannt waren, soll dieses Informationsschreiben einen Überblick über
die wichtigsten Neuerungen geben. Für Steuerpflichtige allgemein:
Für Unternehmer:
Umsatzsteuer:
Für Arbeitnehmer:
Für Vermieter:
Für Kapitalanleger:
Anmerkung: Neben den kurz erwähnten Neuregelungen hat der Gesetzgeber weitere Änderungen in die Wege geleitet. Zur weiterführenden Beratung über die angesprochenen Themen bzw. den in diesem Schreiben nicht aufgeführten Änderungen empfiehlt sich das Gespräch mit dem Berater. |
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Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004 | ||||
Der Gesetzgeber hat noch kurz vor Jahreswechsel 2003/2004 die geplanten Gesetzesvorhaben zum Teil mit
gravierenden Änderungen umgesetzt, von denen die meisten mit Wirkung ab dem 1.1.2004 in Kraft traten. Vorab sei erwähnt, dass das
geplante Gewerbesteuerreformgesetz nicht in seiner brisanten Ursprungsfassung verabschiedet wurde, sodass Freiberufler von der Gewerbesteuer
nach wie vor befreit bleiben. Über das verabschiedete Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sowie über weitere Details
zu den nachfolgend aufgezeigten Änderungen wird in den nächsten Ausgaben ausführlicher berichtet. Nachdem viele in die
jeweiligen Gesetze einfließende Regelungen vorher gar nicht bekannt waren, soll dieses Informationsschreiben einen Überblick über
die wichtigsten Neuerungen geben. Für Steuerpflichtige allgemein:
Für Unternehmer:
Umsatzsteuer:
Für Arbeitnehmer:
Für Vermieter:
Für Kapitalanleger:
Anmerkung: Neben den kurz erwähnten Neuregelungen hat der Gesetzgeber weitere Änderungen in die Wege geleitet. Zur weiterführenden Beratung über die angesprochenen Themen bzw. den in diesem Schreiben nicht aufgeführten Änderungen empfiehlt sich das Gespräch mit dem Berater. |
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Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004 | ||||
Der Gesetzgeber hat noch kurz vor Jahreswechsel 2003/2004 die geplanten Gesetzesvorhaben zum Teil mit
gravierenden Änderungen umgesetzt, von denen die meisten mit Wirkung ab dem 1.1.2004 in Kraft traten. Vorab sei erwähnt, dass das
geplante Gewerbesteuerreformgesetz nicht in seiner brisanten Ursprungsfassung verabschiedet wurde, sodass Freiberufler von der Gewerbesteuer
nach wie vor befreit bleiben. Über das verabschiedete Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sowie über weitere Details
zu den nachfolgend aufgezeigten Änderungen wird in den nächsten Ausgaben ausführlicher berichtet. Nachdem viele in die
jeweiligen Gesetze einfließende Regelungen vorher gar nicht bekannt waren, soll dieses Informationsschreiben einen Überblick über
die wichtigsten Neuerungen geben. Für Steuerpflichtige allgemein:
Für Unternehmer:
Umsatzsteuer:
Für Arbeitnehmer:
Für Vermieter:
Für Kapitalanleger:
Anmerkung: Neben den kurz erwähnten Neuregelungen hat der Gesetzgeber weitere Änderungen in die Wege geleitet. Zur weiterführenden Beratung über die angesprochenen Themen bzw. den in diesem Schreiben nicht aufgeführten Änderungen empfiehlt sich das Gespräch mit dem Berater. |
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Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004 | ||||
Der Gesetzgeber hat noch kurz vor Jahreswechsel 2003/2004 die geplanten Gesetzesvorhaben zum Teil mit
gravierenden Änderungen umgesetzt, von denen die meisten mit Wirkung ab dem 1.1.2004 in Kraft traten. Vorab sei erwähnt, dass das
geplante Gewerbesteuerreformgesetz nicht in seiner brisanten Ursprungsfassung verabschiedet wurde, sodass Freiberufler von der Gewerbesteuer
nach wie vor befreit bleiben. Über das verabschiedete Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sowie über weitere Details
zu den nachfolgend aufgezeigten Änderungen wird in den nächsten Ausgaben ausführlicher berichtet. Nachdem viele in die
jeweiligen Gesetze einfließende Regelungen vorher gar nicht bekannt waren, soll dieses Informationsschreiben einen Überblick über
die wichtigsten Neuerungen geben. Für Steuerpflichtige allgemein:
Für Unternehmer:
Umsatzsteuer:
Für Arbeitnehmer:
Für Vermieter:
Für Kapitalanleger:
Anmerkung: Neben den kurz erwähnten Neuregelungen hat der Gesetzgeber weitere Änderungen in die Wege geleitet. Zur weiterführenden Beratung über die angesprochenen Themen bzw. den in diesem Schreiben nicht aufgeführten Änderungen empfiehlt sich das Gespräch mit dem Berater. |
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Änderungen durch die Arbeitsmarktreformen zum 1.1.2004 | ||||
Regierung und Opposition haben sich auf ein Reformpaket geeinigt, welches nun auch vom Bundestag
verabschiedet wurde. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen in Kurzform:
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Änderungen in der Handwerksordnung zum 1.1.2004 | ||||
Zwei Gesetze zur Reform des Handwerksrechts wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind zum
1.1.2004 in Kraft getreten. Die Neuregelung des Handwerksrechts enthält folgende Kernelemente:
Für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüfte Techniker wird der Zugang zum Handwerk
erleichtert. Neuen Handwerksunternehmen wird in den ersten vier Jahren nach der Existenzgründung eine abgestufte Befreiung von den
Kammerbeiträgen gewährt. |
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Eckpunkte der Gesundheitsreform | ||||
Nachdem der Bundesrat der Gesundheitsreform zugestimmt hat, ist sie zum 1.1.2004 in Kraft getreten.
Nachfolgend sollen einige Eckpunkte der Reform aufgezeigt werden:
Ziel dieser Reform soll die Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen sein, damit diese im Gegenzug die Beitragssätze senken können. |
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Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters in einem Wohnungsmietvertrag |
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Der Bundesgerichtshof hatte über die umstrittene Frage zu entscheiden, ob in einem Wohnungsmietvertrag
der Mieter durch eine befristete individualvertragliche Vereinbarung auf sein gesetzliches Kündigungsrecht wirksam verzichten kann. |
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Fristlose Kündigung wegen Diebstahls "geringwertiger" Sachen | ||||
Die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen
Kündigung an sich geeignet. Erst die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum
Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bzw. der vertragsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist, kann zur Feststellung der
Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung führen. |
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Prüfungsstufen beim Anspruch auf Teilzeitarbeit | ||||
In den vergangenen Ausgaben wurde bereits über den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit berichtet.
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts haben in einem Urteil klargestellt, in welchen drei Stufen zu prüfen ist, ob dem Verlangen nach
Verringerung der Arbeitszeit genügend gewichtige betriebliche Gründe entgegenstehen.
(BAG-Urt. v. 18.2.2003 9 AZR 164/02) |
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Kein Recht auf Mietzins bei widerspruchsloser Mietminderung | ||||
Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben in ihrem Urteil vom 30.1.2003 (10 U 18/02) entschieden, dass ein Vermieter sein Recht auf Mietzins verliert, wenn der Mieter die Miete mindert und der Vermieter dies längere Zeit widerspruchslos hinnimmt. |
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Pflegeversicherung der Rentner | ||||
Bisher teilten sich Rentner und die Rentenversicherungsträger die aus der Rente zu zahlenden Beiträge zur Pflegeversicherung. Ab dem 1.4.2004 fällt die Beteiligung des Rentenversicherungsträgers weg. Die Rentner müssen dann den Beitrag von 1,7 % zur Pflegeversicherung in voller Höhe allein tragen. |
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Steuertermine | ||||
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Basiszinssatz / Verzugszinssatz |
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Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! |
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Verbraucherpreisindex (2000 = 100) |
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